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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Parkett-Stadl

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat nach Bestätigung der Bestellung vorab per Überweisung zu erfolgen (Vorauskasse), soweit nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsmöglichkeit vereinbart wurde. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten sowie gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten, Botendienste, Expressgut und Luftfrachtversand) werden nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten veranlasst.

Soweit in den Rechnungen des Verkäufers nach dem Kalender bestimmte Zahlungsziele bestimmt sind, kommt der Kunde mit Ablauf des Tages, der dem Zahlungsziel folgt, in Verzug.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt dem Verkäufer gegenüber Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden wird pro Mahnung ein Betrag von 5 € fällig und es sind Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des kaufmännischen Kunden sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  • Die Zahlungspflicht des Kunden erlischt auch nicht, soweit der Liefergegenstand aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht bzw. verspätet ausgeliefert werden konnte. Verschiebt sich die vom Kunden angegebene Lieferzeit um mehr als 14 Tage nach hinten, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  • Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  • Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers.
  • Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  • Bei Rückgabe von Lagerartikeln behalten wir uns die Berechnung von 25 % Stornierungskosten vor. Eine Rückname von Lagerartikeln erfolgt nur frei Haus und wird durch eine Gutschrift beglichen. Rücknahmen von nicht Lagerartikeln, Software und Verschleißmaterialien aller Art erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Rückgabe setzt das schriftliche Einverständnis des Verkäufers voraus.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Verkäufer über.

  • Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Haus des Verkäufers verlassen hat.
  • Die Ware wird auf Anweisung des Kunden versandt. Wird keine bestimmte Versandanweisung erteilt, wählt der Verkäufer die nach seinem Ermessen wirtschaftlichste Versendungsform aus.
  • Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikationsmängel- und Materialmängel sind: die Gewährleistungen beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanleitungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen so entfällt jede Gewährleistung.
  • Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb sechs Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Transportschäden sind detailliert auf dem Frachtbrief zu vermerken. Keinesfalls darf der Frachtbrief reingezeichnet werden, da sonst eine Erstattung nicht möglich ist. Unwesentliche Abweichungen von der Bestellung gelten nicht als Mangel. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass der defekte Artikel mit einer genaue Mangelbeschreibung, einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen der Artikel geliefert wurde, an uns zur Mangelbehebung eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Artikel müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Artikeln haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
  • Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Verkäufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  • Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  • Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  • Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
  • Die Pflege- und Produktbeschreibungen des Herstellers, insbesondere über die Raum- und Luftfeuchtigkeit sind zu beachten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht zu verarbeiten und sorgfältig in geeigneten, sauberen und entsprechend klimatisierten Räumen zu lagern. Bei Bezahlung mit Schecks besteht der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung.

§ 8 Schadenersatz

Steht dem Verkäufer wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers. Für alle sich aus diesem Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Fürstenfeldbruck vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird.

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